- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen des Onlineshops der PAARA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zawadzki, Koblenzer Str. 237, 32584 Löhne (im nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden (im nachfolgenden „Käufer“ genannt).
- Verträge kommen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern zustande.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
- Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
- Alle im Rahmen des Onlineshops des Verkäufers zu erwerbenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an die Käufer.
- Nach der Absendung der Bestellung durch den Käufer erhält dieser unmittelbar eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, jedoch noch keine Annahme des Angebotes im Rechtssinne darstellt, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der Vertrag kommt durch gesonderte Auftragsbestätigung des Verkäufers innerhalb von fünf Tagen zustande. Alternativ kommt der Vertrag innerhalb von fünf Tagen zustande, wenn dem Kunden die bestellte Ware geliefert wird oder der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird.
- Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten je nach Lieferart (siehe § 4).
- Der Verkäufer bietet diejenigen Zahlungsmethoden an, welche innerhalb des Onlineshops mitgeteilt werden. Der Verkäufer stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware beiliegt oder per Brief zugeht.
- Soweit eine Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen) zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde, erfolgt diese unverzüglich nach Geldeingang. Die Versand- sowie Verpackungskosten und den Liefertermin entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung. Dort werden für die jeweiligen Länder, in die die entsprechenden Artikel versendet werden, die Versand- und Verpackungskosten genauestens als Gesamtsumme angezeigt.
- Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Wenn der Kunde den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
- Ist der Käufer hingegen Unternehmer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat.
- Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Den Liefertermin entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung.
- Auf der letzten Bestellseite vor Abgabe Ihres Angebotes erhalten Sie nochmals eine Gesamtübersicht über die wesentlichen Merkmale der Ware, den Gesamtpreis der Ware, sowie aller damit verbundenen Bestandteile wie Versand- und Verpackungskosten.
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anlieferung und gegebenenfalls die Montage der Ware am vereinbarten Lieferort ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Hierzu gehören insbesondere ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten sowie geeignete Zugangswege, Treppenhäuser, Türen, Flure, Aufzüge und sonstige räumliche Gegebenheiten, die für den Transport und die Montage der Ware erforderlich sind.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangswege zum vorgesehenen Aufstellort frei zugänglich sind und die Anlieferung oder Montage weder durch Gegenstände noch durch sonstige Umstände erheblich erschwert oder behindert wird.
- Der Kunde ist verantwortlich, vor der Bestellung zu prüfen, ob die bestellte Ware unter Berücksichtigung ihrer Abmessungen an den vorgesehenen Aufstellort eingebracht werden kann. Dies gilt insbesondere für Türen, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Dachschrägen, Wendeltreppen und sonstige Zugangswege.
- Die für die Nutzung der Ware maßgeblichen Produktabmessungen können von den für Transport, Einbringung und Montage relevanten Packmaßen oder Abmessungen einzelner Bauteile abweichen. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über die für die Anlieferung, Einbringung und Montage erforderlichen Maße und Platzverhältnisse bei uns zu informieren. Soweit der Kunde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, bleibt seine Verpflichtung zur Prüfung der örtlichen Gegebenheiten gemäß Absatz 3 unberührt.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit den für die Anlieferung eingesetzten Fahrzeugen ordnungsgemäß erreichbar ist und erforderlichenfalls geeignete Halte- oder Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- Besteht nach objektiver Beurteilung vor Ort die Gefahr, dass bei der Durchführung der Anlieferung oder Montage Personen verletzt oder die Ware, Gebäude, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Sachen beschädigt werden könnten, sind wir berechtigt, die Lieferung oder Montage über die erste verschlossene Tür hinaus zu verweigern.
- In diesem Fall erfolgt die Übergabe der Ware an der ersten verschlossenen Tür des Lieferortes. Soweit der Kunde für eine gesondert vereinbarte Einbringungs-, Aufbau- oder Montageserviceleistung ein gesondertes Entgelt entrichtet hat, wird dieses erstattet, soweit die Leistung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erbracht werden konnte und der Kunde die Ursache hierfür nicht zu vertreten hat.
- Auf Wunsch des Kunden kann eine Lieferung oder Montage trotz bestehender Risiken erfolgen, sofern dies nach Einschätzung unserer Mitarbeiter vertretbar ist. In diesem Fall kann vor Durchführung der Leistung eine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Haftung für mögliche Beschädigungen an fremden Sachen getroffen werden. Gesetzliche Haftungsansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
- Kann die Anlieferung, Einbringung oder Montage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten, insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Lagerung, Rücktransport oder erneute Zustellung, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Gleiches gilt, wenn die Durchführung der Lieferung oder Montage aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden zu den örtlichen Gegebenheiten, Zugangswegen, Einbringungsverhältnissen oder sonstigen für die Ausführung relevanten Umständen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich ist.
- Bei Selbstabholung wird der Kunde gebeten, die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen zu überprüfen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
- Bei Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. - Das Widerrufsrecht kann erlöschen bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Für unsere Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Ebenfalls steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
- Sofern ein Verbraucher gebrauchte Waren erwirbt, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn diese Abmachung vor der Abgabe der Vertragserklärung durch den Kunden ausdrücklich gesondert zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vertraglich vereinbart wurde.
- Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes:
• Die Verjährungsfrist bei Neuware beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware
• Mängelansprüche werden bei Gebrauchtwaren ausgeschlossen
• Sofern eine Ersatzlieferung erfolgt, beginnt die Verjährungsfirst nicht erneut
• Der Verkäufer kann die Art der Nacherfüllung wählen
- Die in § 8 Ziff. 2 und 3 genannten Fristverkürzungen und Haftungseinschränkungen greifen nicht:
• für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden
• für den Fall, dass der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde
• sofern eine Aktualisierungspflicht für digitale Produkte im Rahmen eines Vertrages zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen besteht
• Für Waren, welche den Mangel an einem Bauwerk verursachen und üblicherweise in einem solchen verwendet werden
- Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportbeschädigungen, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen und solche Umstände nach Möglichkeit gegenüber den ausliefernden Personen zu beanstanden sowie zu dokumentieren. Soweit möglich, sollten erkennbare Schäden durch Fotos festgehalten werden.
- Offensichtliche Transportschäden, Montagebeschädigungen, Fehlmengen oder Falschlieferungen sollten dem Anbieter möglichst unverzüglich nach ihrer Feststellung mitgeteilt werden. Eine zeitnahe Anzeige ermöglicht die Sicherung von Beweismitteln sowie die Feststellung, ob die Ursache des Schadens im Transport, in der Montage, in der Herstellung oder in anderen Umständen liegt.
- Bei einer erst erheblich späteren Mitteilung können Feststellungen zum Schadenshergang erschwert oder nicht mehr möglich sein. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere seine Gewährleistungsrechte, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die nach § 377 HGB erforderliche Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine Untersuchungs- oder Rügepflicht besteht für Verbraucher nicht.
- Die Herstellung individuell gefertigter Waren erfolgt auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Angaben, insbesondere der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Ausführung, Maße, Materialien, Farben, Sonderwünsche und sonstigen Spezifikationen.
- Der Kunde wird gebeten, die ihm übersandte Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und uns etwaige Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Abweichungen von seinen Bestellangaben möglichst zeitnah mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Modell, Größe, Maßen, Bezugsstoff, Farbe, Ausführung, Zubehör und Sonderwünschen.
- Erfolgt nach Übersendung der Auftragsbestätigung keine Mitteilung des Kunden und wird die Ware entsprechend den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben gefertigt, ist für die Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung nachweislich getroffen wurde.
- Nachträgliche Änderungswünsche nach Freigabe oder Beginn der Fertigung können nur berücksichtigt werden, soweit dies produktionstechnisch noch möglich und von uns bestätigt worden ist.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder eine nachweislich getroffene individuelle Vereinbarung nicht berücksichtigt wurde.
- Abbildungen sowie Darstellungen von Farben, Materialien, Stoffen und Oberflächen in unseren Produktdarstellungen, insbesondere in Online-Shops, auf Verkaufsplattformen und in sonstigen elektronischen Vertriebskanälen, dienen der Veranschaulichung. Sie können aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen, Geräteeinstellungen, Lichtverhältnisse oder Bildauflösungen, geringfügig von der tatsächlichen Ausführung der Ware abweichen.
- Geringfügige, technisch oder materialbedingt übliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Muster, Maserung, Narbung, Haptik oder Oberflächenbeschaffenheit stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Bei naturbedingten Materialien können materialtypische Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Narbung oder Oberfläche auftreten. Solche materialtypischen Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie die gewöhnliche Verwendung der Ware sowie die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.'
- Zur besseren Beurteilung von Farben, Materialien und Oberflächenbeschaffenheiten können Kunden vor Vertragsschluss kostenlose Muster anfordern oder über die von uns hierfür bereitgestellten Bestellmöglichkeiten beziehen.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die gelieferte Ware erheblich von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit oder einem vom Kunden ausgewählten und bestätigten Muster abweicht.
- Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Monteure und Erfüllungsgehilfen.
- Wir haften nicht für Schäden, Verzögerungen, Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Maßen, räumlichen Gegebenheiten, Zugangswegen, Einbringungsverhältnissen, Stoff-, Farb- und Materialauswahlen sowie sonstigen kundenseitig vorgegebenen Spezifikationen, sofern wir unsere gesetzlichen Prüfungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten nicht verletzt haben.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird oder gesetzlich zwingende Ansprüche entgegenstehen.
- Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
Stand der AGB: 06/2026